Allgemeine Geschäftsbedingungen
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TP-media
Mag. Thomas Prybila
Weimarerstraße 70
1180 Wien
Gewerbe: EDV-Dienstleistungen
Aufsichtsbehörde: Magistrat Wien
Kammer: Wirtschaftskammer Wien
UID: ATU57132338
1. Allgemeines
1.1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Bestimmung des KSchG bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt.
1.2. Änderungen der AGB können von TP-media jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von TP-media kundgemacht und werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
2. Angebot und Vertrag
2.1. Alle Angebote von TP-media sind immer freibleibend. §10 Abs. 3 KSchG bleibt, soweit anwendbar, unberührt.
2.2. Der Vertrag mit TP-media kommt zustande, sobald der vom Vertragspartner erteilte Auftrag von TP-media schriftlich, per Telefax, online oder per elektronischer Medien angenommen wurde oder durch Erbringung der beauftragten Leistung.
2.3. Der Umfang der Dienstleistungen von TP-media ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die dem Kunden übermittelt wurden, und den allfälligen zusätzlichen Vereinbarungen. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Leistungsumfang einer Produktgruppe erweitern (z.B. Webhosting), wird der Vertragspartner hievon nicht extra verständigt. Bei entgeltlichen Erweiterungen kommt der Vertragspartner erst auf ausdrücklichen Wunsch und gegen entsprechendes Aufgeld in Genuss des erhöhten Leistungsumfangs.
3. Kündigung
3.1. Auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Dienstleistungs-Verträgen können, soferne nichts anderes vereinbart wurde, vom Vertragspartner unter Einhaltung einer mindestens einmonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen oder von TP-media schriftlich oder per elektronischer Medien bestätigt werden.
3.2. TP-media ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung jederzeit aufzukündigen.
4. Zahlungsverkehr
4.1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet, so sie nicht ohnedies extra ausgewiesen ist.
4.3. Im Falle des Zahlungsverzuges kann TP-media sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 %, zumindest jedoch 3 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern TP-media nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist TP-media berechtigt, vorprozessuale Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Eintreibung notwendig sind, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TP-media vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges kann TP-media das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
5. Software
5.1. Bei individuell von TP-media erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt.
5.2. TP-media übernimmt keine Gewähr dafür, dass gelieferte Software mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass die Software ununterbrochen fehlerfrei auf allen Systemen läuft oder dass alle Softwaremängel behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel bei Software werden nach dem Ermessen von TP-media entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
5.4. Für von TP-media gelieferte Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind vom Vertragspartner zu beachten.
5.5. Die Weitergabe von Software von TP-media an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Rechte an der Software und an von TP-media erstellten Designs, Bildern und Grafiken verbleiben bei TP-media.
6. Domains
6.1. TP-media vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. TP-media übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. TP-media ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet.
6.2. Hinsichtlich der Einrichtung und Führung der Domain, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Domaininhaber und der Registrierungsstelle. Ausdrücklich festgehalten wird, dass TP-media keinerlei Haftung dafür übernimmt, dass die an die Registrierungsstelle übermittelte Domain von dieser tatsächlich ordnungsgemäß eingerichtet wird oder die Domain zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist.
7. Datenschutz
7.1. Personenbezogene und sonstige Daten werden weder über das technisch notwendige oder und gesetzlich erlaubte Maß hinaus gespeichert oder ausgewertet, noch werden Inhalts- oder sonstige Kundendaten außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben der angebotenen Dienste an Dritte weitergegeben.
7.2. TP-media ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern diese Maßnahmen bei TP-media technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei TP-media gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet TP-media dem Vertragspartner gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
8. Online-Dienste
8.1. TP-media betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. TP-media orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die angebotenen Dienste richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit.
8.2. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist TP-media berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen.
8.3. TP-media übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
8.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die TP-media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von TP-media bzw. deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern auftreten, hat TP-media, sofern diese nicht von TP-media oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
8.5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die TP-media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen TP-media, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar ist, inbesonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen TP-media unabhängig sind, hinauszuschieben. Die Haftung von TP-media für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8.6. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von TP-media liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Vertragspartners auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
8.7. TP-media behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder gesetzwidrig oder betriebsgefährdend für TP-media oder andere sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung solcher Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von TP-media üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von TP-media auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
8.8. Der Vertragspartner hat Störungen oder Mängel bei Diensten TP-media unverzüglich telefonisch oder per elektronischer Medien zu verständigen, um die Entstörung oder Problembehandlung umgehend zu ermöglichen. Bei Verletzung dieser Verständigungs- oder Mitwirkungspflicht, übernimmt TP-media für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren, keine Haftung.
8.9. TP-media ist wird werktags (ausgenommen Feiertag) von 8-18 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und grundsätzlich werden während dieser Zeit die Dienst von TP-media ununterbrochen angeboten. Außerhalb der Zeit sind die Dienste nicht notwendigerweise durchgehend verfügbar und TP-media nicht unbedingt erreichbar.
9. Daten-Speicherung, - Inhalte und -Übermittlung
9.1. Ist die Zwischenspeicherung und Übermittlung von Inhaltsdaten Dienst-Merkmal, kann TP-media die Daten unmittelbar nach Erbringung der Übermittlung löschen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass TP-media auch für den Fall, dass die Speicherung der Inhaltsdaten Dienst-Merkmal ist, nicht verpflichtet ist, für den Vertragspartner bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Vertragspartner solche Daten daher nicht ab, so kann TP-media keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Vertragspartner hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten in verkehrsüblichen Abständen zu sorgen.
9.2. Aus technischen Gründen kann nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden.
9.3. Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, TP-media zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. TP-media ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche TP-media gegenüber ableiten.
9.4. TP-media haftet nicht für übermittelte Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von TP-media zugänglich sind. TP-media behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
9.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, TP-media von jedem Schaden frei zu halten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung.
9.6. Der Vertragspartner ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird TP-media für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
9.7. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an TP-media herangetragen werden, so ist TP-media berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von TP-media üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
10. Dienste-Zugangsberechtigung
10.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter für den Zugang zu den Diensten von TP-media geheim zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, einen Missbrauch der Dienste von TP-media durch Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf Missbrauch durch Dritte unverzüglich an TP-media zu melden.
10.2. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner, durch Weitergabe an Dritte oder nicht erfolgte Meldung eines Missbrauchsverdachtes der Dienste entstehen, haftet der Vertragspartner.
10.3. Werden Leistungen von TP-media durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Vertragspartner für alle dadurch angefallenen Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen bis zum Eintreffen der Meldung des Vertragspartners bei TP-media. Weitere Schadenersatzansprüche von TP-media bleiben unberührt.
10.4. Die Nutzung der Dienste von TP-media durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Dienstleistungen von TP-media an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von TP-media.
11. Gewährleistung und Haftungsumfang
11.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Vertragspartner die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin TP-media den Mangel angezeigt hat.
11.2. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Vereinbarter Erfüllungsort ist Wien.
12.2. Es gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist diese Vereinbarung nur insoweit wirksam, als damit der Wohnort, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Arbeitsort des Vertragspartner vereinbart wurde. Der Vertragspartner unterwirft sich der inländischen Gerichtsbarkeit. Es gilt österreichisches Recht.
13. Sonstiges
13.1. Der Vertragspartner hat Änderungen seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift, der Zahlstelle, seiner E-Mail Adresse, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung innerhalb eines Monats ab der Änderung TP-media schriftlich anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner eine Änderung nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von TP-media nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von TP-media gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
13.2. Auch rechtlich bedeutsame Erklärungen können von TP-media dem Vertragspartner mittels elektronischer Medien übermittelt werden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Verbrauchern gelten sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.
13.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.
13.4. So nicht anders vereinbart, beträgt der Stundensatz von TP-media 70,- Euro.
13.5. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, von TP-media Information betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang auch über elektronische Medien zu erhalten. Der Vertragspartner kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.
13.6 Die nachstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
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Eine Homepage ist heute für ein modernes Unternehmen unverzichtbar. Sie ist das Aushängeschild im Internet und die Informationsplattform für die Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen.